Wussten Sie schon, dass ...
... bei Förderdarlehen bis zu 7 Jahren Tilgungsfreiheit möglich sind?
Viele Förderdarlehen gehen mit mehreren tilgungsfreien Jahren einher. Je nach Richtlinie können diese sogar bis zu 7 Jahre betragen.
Das verschafft Unternehmen finanziellen Spielraum und schont maßgeblich die Liquidität des/der Kreditnehmer*in in der Anlaufphase der Investition. Denn: In dieser Zeit zahlt das Unternehmen nur die Zinsen!
Die Tilgung des Förderdarlehens fällt hingegen erst nach Ablauf der Tilgungsfreijahre an.
Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind darüber hinaus bei fast allen Programmen möglich.